AGB

1. Allgemeines
Nachstehende Bedingungen gelten allgemein für alle auch zukünftigen Geschäfte, auch wenn sie bei mündlicher Verhandlung nicht ausdrücklich erwähnt werden. Geschäftsbedingungen unserer Kunden haben keine Gültigkeit. Diese haben wie auch Sondervereinbarungen nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Telefonisch oder Schriftlich erteilte Aufträge oder Bestellungen kommen nur unter Zugrundelegung dieser Bedingungen oder der österreichischen Rechtsvorschriften zustande, wobei unsere Verkaufsbedingungen spätestens durch die Übernahme der Ware als angenommen gelten.

2. Angebote und Preise
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Falls nicht anders angegeben, verstehen sich die angegebenen Preise ab Werk, aus-schließlich Verpackung, wobei die Preisfestsetzung netto d.h. excl. MwSt. erfolgt. Der Kaufvertrag kommt erst durch Übersendung der Bestellannahme zustande. Es ist uns bei allen Bestellungen, insbesondere auch bei Teilabschlüssen vorbehalten, nachträglich eintretende nachweisliche Kostenerhöhungen ( Rohstoffe, Löhne, Energie, Frachten usw.) im Preis zu berücksichtigen.

3. Lieferungen
Die Übernahme aller Bestellungen erfolgt unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit, wobei die Lieferfristen erst nach Auftrags-bestätigung und Klärung aller techn. Unklarheiten zu laufen beginnen. Sie werden nach besten Ermessen bekannt gegeben und gelten nur annähernd, weshalb aus etwaiger Lieferverzögerung keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Ein Rücktritt des Käufers vom Vertrag ist erst nach Setzung einer angemessenen mindestens zweiwöchiger Nachfrist möglich. Unvorhergesehene Ereignisse, welche eine fristgerechte Lieferung verhindern (z.B. Rohstoffmangel, Betriebsstörungen, Verkehrsbe-hinderungen, sowie alle Fälle höherer Gewalt) befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Ver-pflichtung der Lieferung und berechtigen dem Verkäufer zur Lieferverzögerung oder auch zum teilweisen oder gänzlichen Rücktritt vom Vertrag, beides unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzansprüche des Käufers. Mängel berechtigen den Kunden, unbeschadet seiner Rechte auf Mängelrüge, nicht zur Verweigerung der Annahme oder gänzlichen oder teilweisen Zurückbehaltung des fakturierten Warenwertes. Bei Annahmeverzug hat der Kunde sämtliche Kosten des Transportes und der Zwischenlagerung zu tragen, wobei der Kaufpreis sofort fällig wird. Warenrücksendungen werden nur nach vorhergehender Vereinbarung angenommen und müssen kosten-frei erfolgen. Wobei der Käufer nicht der Verpflichtung des Rechnungsausgleiches enthoben wird.

4. Versand und Transport
Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen. Der Versand der Waren erfolgt stets unversichert auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch wenn die Preisstellung frachtfreie Empfangsstation vereinbart ist. Die anstandslose Übernahme der Sendung durch die Bundesbahn, einen Spediteur oder Paketdienst schließt irgendwelche Beanstandungen hinsichtlich Menge, Gewicht oder Verpackung aus.

5. Mängelrügen
Mängelrügen sind binnen acht Tagen nach Ankunft der Sendungen am Bestimmungsort, auf jeden Fall vor einer teilweisen Be- oder Verarbeitung bzw. einer Veräußerung, schriftlich geltend zu machen. Die Be- oder Verarbeitung einer Ware ist bei Auftreten eines Mangels sofort einzustellen. Eine weitere Be- oder Verarbeitung gerügter Ware darf nur mit Zustimmung des Verkäufers erfolgen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer auf Verlangen Proben des beanstandeten Materials unverzüglich zur Verfügung zustellen und ihm die gesamte gelieferte Partie zur Prüfung zugänglich zu machen. Vorbehalte in den Frachtbriefen sind kein Beweis für Mängel. Handelsübliche, geringfügige oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Form oder einer sonstigen Eigen-schaft gelten nicht als Mängel. Das gilt auch bei Lieferung nach Muster oder Probe. Die Gewährleistungspflicht wird ausgeschlossen, wenn die Ware unsachgemäß gelagert oder behandelt oder nicht gemäß den von uns mitgeteilten Hinweisen verwendet worden ist. Jeglicher Ersatzanspruch lehnen wir ab.

6. Zahlung
Die Rechnungsbeträge sind in bar oder durch Überweisung auf ein Konto der Firma Hammerer und zwar unabhängig vom Eingang der Ware und unbeschadet des Rechtes auf Mängelrüge unter Ausschluss der Aufrechnung und Zurückbehaltung, innerhalb 30 Tagen zu bezahlen. Dies gilt sofern nichts anderes vereinbart wurde. Beinhalten unsere Angebote kürzere Zahlungsziele mit Skontoabzugs-möglichkeiten, so kommen diese Zahlungsziele zur Anwendung, unbeachtet ob die Bestellung mündlich oder schriftlich erfolgte oder eventuell andere Zahlungsmodalitäten beinhalten. Im Falle eines Zahlungsverzuges werden alle, auch gestundeten Verpflichtungen des Käufers, sofort fällig. Wir sind berechtigt bei Zielüberschreitungen Zinsen gemäß den jeweiligen Banksätzen angepasst, einzuheben. Zweifelhafte Kreditwürdigkeit des Käufers berechtigt uns, von laufenden Lieferverträgen zurückzutreten oder sofortige Zahlung des Kaufpreises in bar bzw. Vorauskasse zu verlangen.

7. Eigentumsvorbehalt
Die Firma Hammerer behält sich an der gelieferten Ware das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für unsere Saldoforderung. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und gegen alle Risiken ( wie z.B. gegen Feuer, Diebstahl, Wasser usw.) angemessen zu versichern. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung oder Vermischung entstehender Erzeugnisse und zwar als anteiliges Eigentum. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug Vorbehaltsware eigenmächtig der Gewahrsam des Kunden zu entziehen. Der Kunde genießt in diesem Fall keinen Besitzerschutz und erteilt im voraus die Zustimmung zum Abtransport ohne faktische oder rechtliche Behinderung. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag, weshalb unser Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung bestehend bleibt. Wir sind berechtigt, die Rückgeholte Vorbehaltsware freihändig zu verkaufen oder versteigern zu lassen.

8. Produkthaftung
Der Käufer bestätigt, auf die Anleitung zur Verwendung des Produktes hingewiesen worden zu sein und verpflichtet sich, die Waren nur in der laut Betriebsanleitung vorgesehenen Weise, also bestimmungsgemäß, zu verwenden. Er verpflichtet sich weiters, im Falle etwaiger Unklarheiten bei uns schriftlich zurückzufragen. Hierfür trifft den Käufer die Beweislast. Bei Produkthaftungsschäden von Kunden des Käufers ist vom Käufer sofort eine Dokumentation der Umstände und geltend gemachte Ansprüche zu übermitteln. Im Produkthaftungsfall trifft den Käufer eine verschuldensunabhängige Regresshaftung uns gegenüber, bis einwandfrei festgestellt wurde, dass der Schadensfall nicht durch falsche Handhabung, Lagerung, Missachtung der Hinweise oder sonstige eigene Fehler oder Fehlverhalten des Käufers verursacht oder mitverschuldet wurde. Ausgenommen Verbrauchergeschäfte im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes wird gemäß §9 Produkthaftungsgesetz unser Ersatz-Pflicht für Sachschäden des Käufers und dessen Kunden ausgeschlossen, beziehungsweise auf den uns unserem Versicherer gewährten Deckungsumfang eingeschränkt. Die Verjährungsfrist für Ansprüche nach §13 Produkthaftungsgesetz sowie für Regressansprüche wird auf 3 Jahre herabgesetzt. Der Käufer verpflichtet sich für den Fall, dass er von uns eine Anzeige über eine Mangelhaftigkeit eines Produktes mit dem Hinweis, uns dieses zugänglich zu machen, erhält, eine Besserung zu dulden, eine Austauschlieferung zu akzeptieren oder der Rückabwicklung des Kauf-Vertrages zuzustimmen, ohne Schadenersatzansprüche zu machen, andern falls er die alleinige Verantwortung und Haftung uns und Dritten gegenüber übernimmt, was die Deckung aller derzeit bekannten und noch eintretenden künftigen Produkt- und Folgeschäden anlangt. Der Käufer verpflichtet sich außerdem, alle von ihm übernommenen Verpflichtungen und nachträgliche von uns oder dem Hersteller erhaltenen Mitteilungen und Informationen an jedermann zu übertragen bzw. weiterzuleiten, welchem er die Verwahrung und den Gebrauch der Ware gestatten. Insbesondere sind die Verpflichtungen auf den Rechtsnachfolger zu übertragen.

9.Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung gilt Rankweil. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Gültigkeit einer der oben genannten Bedingungen hat keinen Einfluss auf die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Rankweil, Dezember 2019